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Allgemeine Geschäftsbedingungen

01. Abschluss des Reisevertrages, Anzahlung

Die Anmeldung wird für den Teilnehmer mit Eingang beim Veranstalter verbindlich, für den Veranstalter tritt die Verbindlichkeit mit der schriftlichen Bestätigung durch das Büro ein. Nach Vertragsabschluss und nach Erhalt des Sicherungsscheines gemäß Paragraph 651k BGB wird eine Anzahlung von 150,00 Euro fällig, der restliche Reisepreis wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig.

Der Reisepreis hat (nach Erhalt des Sicherungsscheines gemäß Paragraph 651kBGB) genau vier Wochen vor Reiseantritt beim Veranstalter einzugehen. Ist dies nicht der Fall, hat dieser das Recht, den Teilnehmer/ die Teilnehmerin ggf. nach vorheriger Abmahnung durch Erklärung einer Kündigung von der Reise auszuschließen. Der Veranstalter hat das Recht, in diesem Fall von dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin eine Schadenspauschale in Höhe des halben Reisepreises zu verlangen. Dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin ist der Nachweis gestattet, dass ihm/ihr ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

02. Leistungen
Im Reisepreis sind die im Prospekt angegebenen Leistungen enthalten.
Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Abweichungen der einzelnen Reiseleistungen durch den Veranstalter bleiben vorbehalten, sofern diese nach Vertragsabschluss notwendig wurden und diese den Gesamtdurchschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigen.

03. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer
Die Stornierung bzw. Umbuchung bedarf der Schriftform. Der Teilnehmer hat dem Veranstalter eine Stornierungsgebühr zu entrichten. Die Stornierungsgebühren richten sich nach dem Reisepreis. Es gelten folgende Rücktrittspauschalen:

bis 60 Tage vor Reisebeginn 50,00 Euro
von 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des RP
von 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 40% des RP
von 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 70% des RP
ab 6. Tag vor Reisebeginn 100% des Reisepreises

Maßgebend für die Berechnung der Fristen ist der Zeitpunkt des Eingangs des Rücktrittsschreibens. Vor Reiseantritt kann der Teilnehmer eine Ersatzperson stellen, welche den Reiseanforderungen entspricht. Hierfür entsteht eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro. Dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin ist der Nachweis gestattet, dass ihm/ihr ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

04. Kündigung wegen Unterschreitung der Mindestteilnhemerzahl
Die Ausschreibung der Reise ist abhängig von einer Mindestteilnehmerzahl, die in der Regel 15 beträgt, aber je nach Reiseleistung variieren kann; insofern wird auf die Einzelangaben der jeweiligen Reiseleistungen laut Prospekt verwiesen. Wird die jeweilige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, hat der Veranstalter das Recht, den Reisevertrag bis spätestens eine Woche vor Reisebeginn zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen des Teilnehmers werden unverzüglich zurück erstattet.

05. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Falls die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt (z.B. Epidemien, Unwetter, Katastrophen, Krieg) oder nicht zumutbare Gefahr für den Teilnehmer nicht vertretbar ist, hat der Veranstalter das Recht, den Reisevertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Es erfolgt eine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen unter Berücksichtigung der Kosten des Veranstalters.

06. Reiseausschluss

Wenn Teilnehmer die Durchführung einer Reise nachhaltig stören indem sie das geordnete Zusammenleben der Gruppe erheblich behindern, bzw. eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen, kann der Veranstalter den Reisevertrag kündigen und den Teilnehmer/ die Teilnehmerin von der Reise ausschließen.

Weiterhin ist jedem Teilnehmer jegliche Art von Waffen- und illegaler Drogenbesitz, sowie der Konsum von illegalen Drogen strikt untersagt. Der Reiseteilnehmer kann durch die Leitung vor Ort von der Reise durch Kündigung ausgeschlossen werden, wenn er gegen die vorgenannten Verbote verstößt. Die bei Missachtung entstehenden Kosten trägt der Teilnehmer. Unsere Mitarbeiter sind befugt, Waffen und illegale Drogen sicher zu stellen und zu vernichten. Der Reisende verzichtet auf seine Rechte aus dem Eigentum an diesen Gegenständen.
Die Kosten der Rückreise gehen zu Lasten des Teilnehmers.

07. Haftung des Veranstalters, Selbstbeteiligung, Verjährung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und Begleiter, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Der Veranstalter haftet nicht für Unglücksfälle, eventuelle Verkehrsbehinderungen, Verspätungen, Busfahrerruhe und den damit verbundenen Terminverschiebungen, sowie für etwaige Folgekosten, die dem Teilnehmer daraus entstehen könnten.

Die Haftung des Veranstalters wegen vertraglichen Schadensersatzansprüchen des Teilnehmers/ der Teilnehmerin wird für nichtkörperliche Schäden auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für sämtliche Schäden des Teilnehmers übernimmt dieser eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00 Euro je Schadensfall.
Die Ansprüche des Teilnehmers/ der Teilnehmerin auf Abhilfe, Minderung, Schadensersatz (Paragraph 651 c bis 651 f BGB) sowie alle sonstigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr ab dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.

Sonstige neben Paragraph 651 f BGB bestehende Schadensersatzansprüche, die nicht auf der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit beruhen, verjähren in sechs Monaten ab Kenntniserlangung des Teilnehmers von der Person des Schädigers und den den Anspruch begründenden Tatsachen bzw. ab dem Zeitpunkt, in dem der Teilnehmers ohne grobe Fahrlässigkeit davon hätte Kenntnis erlangen können, kenntnisunabhängig spätestens in zwei Jahren nach Reiseende.

08. Zustiegsorte

Für die einzelnen Reisen sind unterschiedliche Abfahrtsorte möglich/ buchbar. Falls pro Zustiegsort nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen erreicht wird, wird ein alternativer Zustiegsort gewährleistet (bis 4 Tage vor Reiseantritt).

09. Reiseleitung
Während der Reisen werden die Teilnehmer von geschultem Personal (sog. Teamern) begleitet. Den notwendigen Anweisungen der Teamer ist Folge zu leisten.


10. Versicherung und Reiseunterlagen
Der Teilnehmer erhält einen Sicherungsschein (gemäß Paragraph 615k BGB) - bitte gut aufbewahren. Weitere Versicherungen sind, falls unter Leistungen nicht besonders aufgeführt, im Reisepreis nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiserücktritts- und/ oder Auslandskrankenversicherung! Reiseunterlagen werden ca. 10 Tage vor Reiseantritt ausgehändigt.

11. Verpflegung
Die Verpflegungsleistungen beginnen am Reiseziel und enden mit Beginn der Rückreise. Getränke sind bei Einnahme der Verpflegung in Restaurants im Reisepreis nicht enthalten. Bei Campingfreizeiten werden die Mahlzeiten teilweise unter Mithilfe der Gruppe zubereitet.

12. Besondere Hinweise
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird darauf hingewiesen, dass bei Reisen in das europäische Ausland ein gültiger Personalausweis und ein gültiger Impfpass bzw. eine Impfbescheinigung mitzuführen sind. Bei Reisen in das nichteuropäische Ausland ist neben den Impfunterlagen anstatt des Personalausweises ein gültiger Reisepass mitzuführen. Bei Nichtbeachtung kann dem Teilnehmer die Einreise in das betreffende Land verweigert werden. Da beim Gästewechsel An- und Abreise der verschiedenen Gästegruppen auf einen Tag fallen, kann die notwendige Reinigung und Vorbereitung der Zimmer/ Zelte für die neuen Gäste dazu führen, dass diese nicht sofort verfügbar sind.

13. Bildnutzung/Datennutzung/Datenschutz
Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin willigen ein, dass sie während der Reise bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten fotografiert und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung der verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin willigen ein, dass die erhobenen Daten zu ihrer Person (Bestandsdaten) zu Marktforschungs- und Marketingzwecken genutzt werden. Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich der Veranstalter, die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt. Der Teilnehmer kann die Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Hat er die Einwilligung widerrufen, findet eine Datennutzung nach diesem Absatz nicht statt.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen impliziert nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags.

15. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reiseveranstalters maßgebend, wenn sich die Klage richtet gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder die juristische Person des öffentlichen Rechts sind.

Veranstalter:

Se Rétablier
Elbchaussee 189 G
22605 Hamburg

Tel: 040 8 666 39 03